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Ihre Wünsche - Ihr Vorteil

  Das eigene Haus. Ein Lebenstraum, der sich schnell und leicht verwirklichen lässt. Sie brauchen nur einen erfahrenen, zuverlässigen Architekten!

Wir als Architekten verwirklichen Ihre individuellen Wünsche und planen Ihr Bauvorhaben speziell nach Ihren Bedürfnissen. Dabei nutzen wir Kostensenkungspotentiale, die es Ihnen ermöglichen, ein maßgeschneidertes Architektenhaus kostengünstig zu realisieren.
Bei der Wahl eines geeigneten Grundstückes sind wir Ihnen gerne behilflich.
Neubau


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NEUBAU HAUSBAU HAUS FERTIGHAUS Eigenheim Neubau planen Zahlreiche Angebote zum Standardhaus locken mit attraktiven Preisen, haben dafür aber eine Ausstattung, die Sie so nicht haben wollen oder nicht Ihren Bedürfnissen entsprechen. 1. Das Budget Am Anfang steht ein Kassensturz, und das am besten ungeschminkt. Zu klären sind diese Fragen: - Welche laufenden Ausgaben bestehen? - Welche regelmäßigen und fest kalkulierbaren Einkünfte sind vorhanden? - Wie werden sich Ihre Ausgaben künftig entwickeln? - Mit welcher Einkommensentwicklung können Sie rechnen? - Welche Geldmittel (Aktien, Fond- oder Spareinlagen) sind verfügbar. - Können und wollen Sie Eigenleistungen erbringen und wer (Verwandte, Bekannte) hilft noch? In welchem Umfang ist Eigenleistung, also Muskelhyppothek, möglich? Durch die Beantwortung dieser Fragen läßt sich ein Kostenrahmen entwickeln. Partner in dieser Phase kann die Hausbank, ein Finanzierungsberater, aber auch schon eine Hausbaufirma oder ein Architekt sein. 2. Individuelles Baukonzept erarbeiten Alle Gedanken und Vorstellungen vom Eigenheim werden vordefiniert und am besten zu Papier gebracht. Letzlich müssen die Wunschvorstellungen und die finanzielle Leistungfähigkeit in Einklang gebracht werden. 3. Finanzierungssicherstellung Um die nächsten Schritte zu gehen, sollten Sie auch den Partner für die Finanzierung des Bauvorhabens auswählen. Sie sollten sich den Finanzierungsrahmen bzw. Ihre Bonität bestätigen lassen. Bei der Gestaltung des Finanzierungskonzeptes ist zu beachten: - Alle anfallenden Kosten müssen berücksichtigt sein. - Lassen Sie sich die monatliche Belastung errechnen, auch für den Zeitraum, wo z.B. staatliche Förderungen entfallen. - sichere Zusage zur Finanzierung Ihres Bauvorhabens, damit Sie sicher planen können; - möglichst Bereitstellungszinsen vermeiden; 4. Grundstückserwerb Um ein geeignetes Grundstück zu finden, dass den persönlichen Vorstellungen hinsichtlich Lage, Verkehrsanbindung und Preis entspricht, ist oft ein größerer Zeitraum einzuplanen. Möglichkeiten sind: Zeitungsauswertung, Makler abfragen, Makler beauftragen, die eigene Suche. 5. Vorplanung Bei der Vorplanung entsteht gedanklich und auch auf Skizzen Ihr Haus: Anzahl der Zimmer und deren Nutzung, ungefähre Größe und Lage Räume. Hier fällt die Entscheidung, mit oder ohne Keller zu bauen sowie über die Bauweise (z.B. massiv). Die Wandbaustoffe werden gewählt sowie Gestaltung der Fassade, Art des Heizsystems, Energie- und Wasser sparende Maßnahmen. Und schließlich wird, da alles Geld kostet, darauf geachtet, dass das Budget nicht gesprengt wird. 6. Wie soll vorgegangen werden Sie können Ihr Haus alleine bauen, in einer Baugemeinschaft oder Sie wählen einen Hauptpartner, der die wichtigsten Aufgaben für Sie übernimmt. Das kann eine Hausbaufirma oder ein Architekt sein. 7. Bauantrag Wenn alle bisherigen Überlegungen geklärt sind, der Kostenrahmen eingehalten wurde und die Finanzierung des Bauvorhabens gesichert ist, können die Bauantragsunterlagen erstellt und bei der Baubehörde eingereicht werden. Als Bauherr werden Sie hier einiges zu tun haben. Bis zur Erteilung der Baugenehmigung kann die Zeit unter Vorbehalt schon für andere planerische Aufgaben genutzt werden. 8. Ausführungsplanung Die Hausbaufirma bzw. der Architekt planen das ganze Bauvorhaben im Detail. Hierzu gehören auch die Arbeiten des Statikers und die Wärmebedarfsplanung. Die Vergabe der einzelnen Gewerke muss ebenso geplant werden wie die Erstellung eines Bauablaufplanes erforderlich wird. 9. Baustellenvorbereitung Das Grundstück muß baufrei sein, das heißt eventuell vorhandene Altbebauung, Lauben oder Schuppen müssen rechtzeitig abgerissen sein und entsorgt werden. Die Baustelle muß mit Baustrom und Bauwasser versorgt werden. Vor Baubeginn wird das zukünftige Haus bzw. die Baugrube eingemessen. Das Schnurgerüst stellt der Rohbauer auf. Nicht zu vergessen ist die Sicherung der Baustelle. Auch sollte der Bauherr neben der Haftpflichtversicherung auch eine Bauwesenversicherung abschließen sowie eine Rohbauversicherung im Vorgriff auf eine spätere Gebäudeversicherung. 10. Baustellenkontrolle Der Fortgang der Arbeiten ist stetig zu kontrollieren. Präsenz sollten Bauherr wie Architekt auch zur üblichen Handwerkerarbeitszeit und nicht nur nach Feierabend zeigen. Gemeinsam mit dem Bauleiter können so Probleme erkannt und Abhilfe geschaffen werden. Auftretende Mängel können umgehend gerügt werden. Dabei ist es aber auch wichtig, das festgelegte Verantwortlichkeiten eingehalten werden. Baumängel sollten zeitnah beseitigt werden. 11. Bauabnahme Es sollte eine förmliche Abnahme der Leistungen erfolgen. Im Ergebnis einer gemeinsamen Begehung und Begutachtung durch die Vertragspartner wird ein Protokoll erstellt. Das Abnahmeprotokoll sollte mindestens beinhalten: - Datum der Abnahme und anwesende Personen; - eine Liste und die fachkundige Dokumentation aller Mängel sowie sämtlicher angemahnter Restarbeiten; - Daten zum Beginn und Ablauf der Gewährleistungsfrist, mit dem Hinweis, das dies nicht für noch zu beseitigende Mängel gilt; - eventl zu zahlende Vertragsstrafen durch Zeitverzug; - die Unterschriften der Vertragsparteien; Im Falle wesentlicher Mängel ( und nur dann) kann die Zahlung der Schlussrechnung verweigert werden. Bei unwesentlichen Mängeln muss eine Abnahme erfolgen, es kann aber von der Schlussrechnung der dreifache Betrag der voraussichtlichen Schadensbeseitigungssumme einbehalten werden. Die Konsequesenzen der Bauabnahme: - Mit dem Datum der Bauabnahme übernimmt der Bauherr voll und ganz die Verantwortung für seine vier Wände. - Die Verjährungsfrist beginnt. - Die Schlusszahlung wird fällig - Die Beweislast kehrt sich um. Ab jetzt muss erst Beweis erbracht werden, das ein Mangel Folge einer unsachgemäß ausgeführten Handwerkerleistung ist. - Die Gewährleistungspflicht für Mängel die erst später entdeckt werden bleibt bestehen. Wenn Sie ein individuelles Haus bauen oder ein bestehendes umbauen wollen, benötigen Sie in der Regel einen Architekten. Architekt ist in Deutschland eine geschützte Berufsbezeichnung und entsprechend nennen darf sich nur, wer in den Mitgliedslisten der Landesarchitektenkammern eingetragen ist. Dies ermächtigt auch zur Bauvorlage von Bauprojekten bei den zuständigen Behörden. Denn Sie als Privatmann können ein Bauvorhaben oberhalb eines bestimmten Bauvolumens nicht direkt bei einer Baubehörde einreichen. Da der Architekt, insbesondere der freie Architekt, nur dem Bauherrn verpflichtet und nicht produktgebunden ist, kann er als unabhängiger Sachverwalter des Bauherrn auftreten und vertritt in der Planungs- und Bauphase dessen Interessen. Die wesentlichen Ziele der Arbeit eines Architekten sind: Die Wünsche und Ideen des Bauherrn für sein Haus in einem festgelegten Qualitäts-, Zeit- und Kostenrahmen umzusetzen. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die Arbeitsweise von Architekten, wie Sie einen geeigneten Architekten finden können und worauf Sie bei der Zusammenarbeit achten müssen. Ein maßgeschneidertes Haus zu bauen, erfordert Geld und Geschmack. Das Ergebnis hängt auch von der Wahl des Architekten ab und der Zusammenarbeit zwischen Bauherr und Architekt. Hilfreich sind Empfehlungen von Freunden und Bekannten. Auch die zuständige Architektenkammer kann etwa mit Architektenlisten weiterhelfen. Bevor man dem Architekten den Vollauftrag erteilt, kann man einen Vorentwurf in Auftrag geben, der allerdings nicht kostenlos ist. Sicherheit und Transparenz bietet ein schriftlicher Architektenvertrag. Allerdings schließen nur etwa 30 Prozent aller privaten Bauherren einen schriftlichen Architektenvertrag ab. Der Architektenvertrag enthält Aufgaben und Pflichten des Architekten, Honorar, Gewährleistungsfristen, Umfang der Haftung und Angaben zur Haftpflichtversicherung des Architekten. Das komplette Angebot für Planung und Ausführung des Bauwerks ist in neun Leistungsphasen gegliedert: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vergabevorbereitung, Vergabemitwirkung, Bauüberwachung, Objektbetreuung. Objektbetreuung bedeutet im Klartext die Mängelbeseitigung während der Gewährleistungsfrist. Soll der Architekt alle Leistungen übernehmen, spricht man von einer so genannten Vollarchitektur. Je nach Baubudget kann der Auftrag auch nur für zwei oder drei Leistungsstufen erteilt werden. Der Bauherr kann sich im Vertrag auch vorbehalten, den Architekten stufenweise zu beauftragen. Vorteil: Gibt es während der Zusammenarbeit Probleme, kann sich der Bauherr ohne finanziellen Verlust von dem Architekten trennen. Das Honorar des Architekten berechnet sich nach der gesetzlich festgelegten Honorarordnung, der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Die vollen Honorarsätze gelten nur für vollständige Leistungen. Je nach Baufortschritt kann der Architekt Abschlagszahlungen für seine Leistungen verlangen. Stellt man nun während des Baus fest, dass man mit dem Architekten nicht harmoniert, kann man ihm jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Ihm steht dann allerdings das volle vertraglich vereinbarte Honorar zu – abzüglich ersparter Aufwendungen. Ist er seinen Aufgaben nicht richtig nachgekommen, hat der Architekt nach der Kündigung nur Anspruch auf Vergütung für seine bisher erbrachten Leistungen. Der Architekt schuldet dem Bauherren eine genehmigungsfähige Planung und im Rahmen der Bauleitung ordnungsgemäße Überwachung aller beteiligten Handwerker. Er muss den Besteller über die voraussichtlichen Baukosten zutreffend beraten. In der Bauphase muss der Architekt besonders gefahrvolle Arbeiten persönlich überwachen. Dazu gehören zum Beispiel die Abdichtung von Bauteilen oder das Anbringen von Schall- und Wärmedämmungen. Eine Haftpflichtpolice sichert den Architekten und damit auch den Bauherren gegen eventuelle Schäden ab. Das Gesamthonorar wird, wenn die Leistungsstufen eins bis acht vereinbart wurden, dann fällig, wenn der Bauherr das Werk abgenommen und der Architekt eine prüffähige Schlussrechnung vorgelegt hat. Diese muss für den Bauherren nachvollziehbar sein. Wurde eine Objektbetreuung vereinbart, muss der Architekt vor Ablauf der Gewährleistungsfristen von sich aus das Haus auf mögliche Mängel untersuchen und diese beseitigen lassen. Er selbst haftet fünf Jahre für Fehler aus Planung oder Überwachung. Bauen mit Architekt Bauen mit einem Architekten - ein Relikt vergangener Zeiten? Tatsächlich ist die klassische Bauweise, bei der Sie einen Architekten beauftragen, Ihre Vorstellungen von den eigenen vier Wänden Realität werden zu lassen, stark ins Hintertreffen geraten. Der Trend geht zum bereits fertig geplanten, standardisierten Hausangebot. Hierbei spielt vor allem eine Rolle, dass das Bauen mit einem Architekten in dem allgemeinen Ruf steht, deutlich teurer zu sein. Ob er so pauschal berechtigt ist, muss allerdings bezweifelt werden. Zahlreiche Angebote zum Standardhaus locken mit attraktiven Preisen, haben dafür aber eine Ausstattung, die Sie so nicht haben wollen, sondern anders, individueller eben. Bei vielen Sonderwünschen stellen Sie später dann fest, dass sie wesentlich mehr zu zahlen haben, als zunächst erwartet. Vielleicht ist ein Preis entstanden, zu dem Sie sich auch ein individuell geplantes Architektenhaus hätten leisten können. Vielleicht wäre Sie dies sogar preiswerter gekommen, weil Ihr Architekt Kostensenkungspotentiale entdeckt und umgesetzt hätte, die Ihnen überhaupt nicht bekannt waren. Wenn Sie mit einem Architekten bauen, erhalten Sie einen Vertragspartner mit besonderen Aufgaben. Welche dies sind und was Sie bei Architektenverträgen beachten sollten, erfahren Sie hier. Architektenvertrag Der Architekt ist Ihr Planer, Organisator, Koordinator, Kontrolleur für Qualität und Kosten - alles zugleich oder nur in einzelner Funktion, je nachdem, in welchem Umfang Sie ihn beauftragen. Der Vertrag, den Sie mit ihm schließen, ist in der Regel ein Werkvertrag, aus dem der Architekt Ihnen nicht lediglich Zeitaufwand schuldet, sondern einen Erfolg, einen mangelfreien Beitrag zu Ihren eigenen vier Wänden. Der Architektenvertrag bedarf keiner Schriftform und nicht zuletzt ist dies ein Grund dafür, dass Sie überrascht werden können. Weil Ihre Vorstellungen und Wünsche noch Gedanken sind, möchten Sie in der Regel, bevor Sie einen Architekten beauftragen, sicher gehen, dass er "der Richtige" ist, Ihrem Traum zur Realität zu verhelfen. Sie möchten ihm vertrauen können. Architekten sind oft auch bereit, in gewissem Umfang kostenlos tätig zu werden, um Vertrauen zu bilden. Man spricht von kostenloser Akquisition. Grundriss Wenn der äußere Rahmen abgesteckt ist, geht es an die eigentliche Grundrissplanung. Um die Folgekosten niedrig zu halten, sollte der Grundriss in regelmäßiger Quaderform sein und möglichst keine Ecken und Nischen besitzen. Ein offener Grundriss bedeutet weniger Wände, weniger Türen, weniger Verputz und Tapeten und mehr Nutzfläche. Um die Raumgestaltung zu optimieren, sollte der Bauherr das gewünschte Raumprogramm vor Baubeginn mit dem Architekten auf ???Sparmöglichkeiten" untersuchen. Oft zeigen sich Alternativen, an die der zukünftige Hauseigentümer am Anfang gar nicht gedacht hat. Keller Eine wichtige Überlegung ist, ob überhaupt ein Keller benötigt wird, da hier das größte Einsparungspotential der Raumplanung liegt. Aufenthaltsräume im Keller sind nicht zulässig, die Heizung kann günstiger im Dachgeschoss untergebracht werden und Abstellräume lassen sich zum halben Preis als Nebengebäude in Verbindung mit der Garage oder auch freistehend realisieren. Auch die Angst, ein kalter Fußboden im Erdgeschoss sei der Preis für einen eingesparten Keller, ist unbegründet, da der Baustoffhandel heute ausreichend Möglichkeiten bietet, um diese Probleme auszuschließen. Mehrzweckraum Wohnzimmer mit 35 Quadratmetern und mehr, die als "gute Stube" zum Vorzeigen und als Raum für größere Familienfeiern dienen, sind überholt. In der Regel erfüllen Zimmerkombinationen, wie zum Beispiel Wohnzimmer mit Essecke, alle Anforderungen an zeitgemäßes Wohnen. Ideal ist ein "zusammenlegbarer" Mehrzweckraum, der auch für Feste genug Platz bietet. Attraktiv sind auch andere Doppelnutzungen von Räumen wie etwa Schlaf- und Arbeitszimmer oder Essküchen. Kleiner bauen Immer noch weit verbreitet ist der vorausschauende Gedanke, etwas größer zu bauen und erst in ein paar Jahren das Dach oder den Keller fertig auszubauen. Da aber ein größeres Haus viel Kapital bindet, wird oft an der Qualität im restlichen Gebäude gespart, um eine höhere Kostenbelastung zu vermeiden. Sinnvoller ist es, etwas kleiner zu planen und dafür in bester Qualität zu bauen, da dies zusätzlich auch den Wiederverkaufswert des Hauses erhöht. Eine Erweiterung kann trotzdem eingeplant werden. Klare Linien Die beste Lösung für die architektonische Gestaltung des Hauses ist meist die einfachste: klare Linien, die sich den Besonderheiten des Geländeverlaufs anpassen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Einsparungen bei der Fundamentierung bis hin zu niedrigen Energiekosten aufgrund geringer Außen- und Oberflächen. Die lohnintensive Bauweise von Vor- und Rücksprüngen am Baukörper, Einschnitten, Auf- und Anbauten, Loggien und Gauben verschlingt viel Kapital und bereitet zudem oft bauphysikalische Probleme. Die beste Lösung: weglassen.

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